Inklusion

Inklusion

Sonderpädagogische Förderung in den inklusiven Schulen

Förderzentrum
Als Förderzentrum unterstützen und beraten wir alle Grundschulen und weiterführenden Schulen im südlichen Landkreis im Bereich der sonderpädagogischen Förderung. 55 Lehrkräfte der Comeniusschule sind mit ca. 650 Unterrichtsstunden an 34 Grund- und weiterführenden Schulen im Einsatz.

Sonderpädagogische Förderung in der Primarstufe
An den Grundschulen wird der inklusive Unterricht mit der sogenannten Grundversorgung abgedeckt. Dabei erhält jede Schule pro Klasse 2 Stunden zusätzlich. In der Regel werden diese Stunden von einer Förderschullehrkraft abgedeckt. Eine einzügige Grundschule mit 4 Klassen beispielsweise erhält für ihre 4 Klassen 8 zusätzliche Stunden sonderpädagogische Grundversorgung.

Sonderpädagogische Förderung in den weiterführenden Schulen
In den weiterführenden Schulen ist die sonderpädagogische Versorgung über den sogenannten Zusatzbedarf geregelt. Dabei erhält jede Schule für jede Schülerin und Schüler, der einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, zusätzliche Stunden. Eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel, der einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen hat, erhält laut Vorgabe 3 zusätzliche Stunden. Diese Stunden können nur zum Teil von der Comeniusschule abgedeckt werden. Die fehlenden Stunden werden von den Schulen selbst abgedeckt.

Elternwahlrecht und rechtlicher Rahmen
Alle niedersächsischen öffentlichen Schulen sind mit Einführung des § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes „Inklusive Schulen“. Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können wählen, ob ihr Kind eine Grundschule, eine weiterführende Schule oder eine Förderschule besucht.

Es bestehen folgende Schwerpunkte sonderpädagogischer Unterstützung:
– Lernen
– Hören
– Sehen
– Sprache
– Emotionale und soziale Entwicklung
– Körperliche und motorische Entwicklung
– Geistige Entwicklung

Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen können erst ab Klasse 5 in einer Förderschule unterrichtet werden. Schülerinnen und Schüler mit einem anderen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können auch in der Primarstufe an einer Förderschule unterrichtet werden.

Beratung
Als Förderzentrum beraten wir Eltern zu Fragen der Inklusion.
Zu Fragen gehören zum Beispiel:
– Welche Schule kann mein Kind besuchen? Was bedeutet „Elternwahlrecht“?
– Nach welchen Vorgaben wird mein Kind unterrichtet? Welche Bildungsabschlüsse sind möglich?
– Wie, von wem und wann wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt bzw. aufgehoben?
– Wie wird die sonderpädagogische Versorgung durch die Comeniusschule abgedeckt?

Bitte melden Sie sich einfach telefonisch. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Folgend finden Sie eine Übersicht der Schulen, an denen Kolleginnen und Kollegen der Comeniusschule in der Inklusion beschäftigt sind sowie eine Liste der Förderschulen in Stadt und Landkreis Osnabrück: