Corona
Aktuelle Regelungen
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Es gelten folgende Corona-Regelungen:
- Infizierte Personen können die Isolation nach fünf Tagen beenden, wenn sie mindestens 48 Stunden keine Symptome hatten und sich selbst freigetestet haben. Die Freitestung ist der Schule mitzuteilen.
- In den Schulen gibt es keine Testpflicht mehr. Das Testen ist freiwillig, die Tests gibt es weiter kostenlos über die Schule.
- Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen.
- Die Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt. Kontaktpersonen wird an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die selbstständige Kontaktreduzierung, insbesondere zu Personen, die Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf angehören, sowie die tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests empfohlen.
- Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.
- Die Beschränkungen für das Betreten des Gebäudes und die Durchführung von Veranstaltungen sind entfallen.
Was muss unternommen werden, wenn ein Schnelltest posotiv ist?
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal, die einen Selbsttest mit positivem Ergebnis gemacht haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in Absonderung zu begeben und einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen PCR-Test vornehmen zu lassen.
- Ist dieser weitere Test ebenfalls positiv, wird die getestete Person zu einer positiv getesteten Person und muss sich als solche in die Absonderung begeben bzw. in Absonderung verbleiben, es gelten dann die entsprechenden Regelungen für positiv getestete Personen (siehe „Isolation für positiv Getestete“).
- Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht mehr. Dementsprechend entfallen auch die 5-Tages-Testungen für Kontaktpersonen, die durch positive Selbsttestergebnisse ausgelöst wurden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden aktuellen Brief des Kultusministers vom 19.09.2022.